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| Ausschreibung zur 20. Rudenregatta | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Veranstalter:
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| Marine-Regatta-Verein Peenemünde 1990 e.V. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Segelrevier:
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Peenestrom und Greifswalder Bodden rund um die Insel Ruden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bootsklasse:
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Kutter ZK 10 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wettkampfbestimmung:
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ISAF Wettfahrtregeln 2009-2012 (Teilnahme ohne Meßbrief möglich) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wertung:
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| Gewertet wird nach dem Low-Point-System der „ISAF Wettfahrtregeln 2009-2012“ |
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Regattatermin / Ort:
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Samstag, 07.07.2012 / Sportboothafen des MRV Stützpunktes Peenemünde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wettfahrtleiter:
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stellt der MRV Peenemünde / 2012: Michael Groth | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| stellt der MRV Peenemünde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Schiedsgerichtricht:
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| mehrere Streckenwettfahrten auf dem Peenestrom und rund um die Insel Ruden. In Abhängigkeit von der Wetterlage behalten wir uns jedoch vor den Regattakurs individuell zu ändern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Regattakurs:
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Teilnahmeberechtigung:
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Besatzungen des DSSV und DMB. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Führerschein besitzen. |
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Meldeschluß:
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(sprich Termin zur Einzahlung des Startgeldes:) bis 04.07.2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Meldung:
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| vorrangig im Internet unter http://www.raceoffice.org/Rudenregatta oder über den - http://www.lssv-mv.de der über die online-Startmeldung direkt an den MRV oder schriftlich an Reiner Sonntag MRV Peenemünde ü. Reiner Sonntag |
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Startgeld:
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25,00 Euro Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen oder bei der Anmeldung am Freitag zu bezahlen. |
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| Sparkasse Vorpommern BLZ 15 05 05 00 Kto.Nr. 38 40 01 416 |
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Bankverb./Konto-Nr.:
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Preise:
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3 x Glocken auf Treibhotz, Wanderpokal des MRV, Urkunden und Sachpreise |
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| am 06.07.2011 oder nach Absprache | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anreise:
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| im Hafen des MRV Peenemünde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Liegeplätze:
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| in eigenen Zelten oder Wohnanhängern auf dem Gelände des MRV Peenemünde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unterkunft :
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Anmeldung:
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06.07.2011 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr 07.07.2011 von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr |
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Ablauf:
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| 08:00 Uhr Steuermannsbesprechung 10:00 Uhr erster Start |
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Verpflegung:
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| Die Versorgung mit Gegrilltem und Getränken am Regatta - Abend wird sichergestellt, incl. Musik und Tanz |
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Bemerkung:
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| Es besteht die Möglichkeit, dass die Kutter nach der Regatta auf dem Gelände (Landliegeplatz) verbleiben können, damit die Anfahrt zu den nächsten Regatten vereinfacht wird. Bei Interesse: Info bei der Anmeldung. |
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| Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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Haftungsausschluss:
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