Ausschreibung zur 20. Rudenregatta
Veranstalter:
Marine-Regatta-Verein Peenemünde 1990 e.V.
Segelrevier:
Peenestrom und Greifswalder Bodden rund um die Insel Ruden
Bootsklasse:
Kutter ZK 10
Wettkampfbestimmung:
ISAF Wettfahrtregeln 2009-2012 (Teilnahme ohne Meßbrief möglich)
Wertung:
Gewertet wird nach dem Low-Point-System der
„ISAF Wettfahrtregeln 2009-2012“
Regattatermin / Ort:
Samstag, 07.07.2012 / Sportboothafen des MRV Stützpunktes Peenemünde
Wettfahrtleiter:
stellt der MRV Peenemünde / 2012: Michael Groth
stellt der MRV Peenemünde
Schiedsgerichtricht:
mehrere Streckenwettfahrten auf dem Peenestrom und rund um die Insel Ruden. In Abhängigkeit von der Wetterlage behalten wir uns jedoch vor den Regattakurs individuell zu ändern
Regattakurs:
Teilnahmeberechtigung:
Besatzungen des DSSV und DMB.
Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet
vorgeschriebenen gültigen Führerschein besitzen.
Meldeschluß:
(sprich Termin zur Einzahlung des Startgeldes:) bis 04.07.2011
Meldung:
vorrangig im Internet unter http://www.raceoffice.org/Rudenregatta
oder über den - http://www.lssv-mv.de der über die online-Startmeldung direkt an den MRV oder schriftlich an Reiner Sonntag

MRV Peenemünde ü. Reiner Sonntag
Hauptstraße 39c
17449 Ostseebad Karlshagen
Download Ausschreibung

Startgeld:
25,00 Euro
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen oder bei der Anmeldung am Freitag zu bezahlen.
Sparkasse Vorpommern
BLZ 15 05 05 00
Kto.Nr. 38 40 01 416
Bankverb./Konto-Nr.:
Preise:
3 x Glocken auf Treibhotz, Wanderpokal des MRV,
Urkunden und Sachpreise
am 06.07.2011 oder nach Absprache
Anreise:
im Hafen des MRV Peenemünde
Liegeplätze:
in eigenen Zelten oder Wohnanhängern auf dem Gelände des MRV Peenemünde
Unterkunft :
Anmeldung:
06.07.2011 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
07.07.2011 von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Ablauf:
08:00 Uhr Steuermannsbesprechung
10:00 Uhr erster Start
Verpflegung:
Die Versorgung mit Gegrilltem und Getränken am Regatta - Abend
wird sichergestellt, incl. Musik und Tanz
Bemerkung:
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kutter nach der Regatta auf dem Gelände (Landliegeplatz) verbleiben können, damit die Anfahrt zu den nächsten Regatten vereinfacht wird.
Bei Interesse: Info bei der Anmeldung.
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.

In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Haftungsausschluss: